Forum Stars & News - News & Politik
13.07.2012, 17:40
Habe das heute morgen in den nachrichten gehört und konnte es gar nicht glauben.Einer Tagesmutter wurde verboten,in ihrer Eigentumswohnung Kinder zu betreuen weil ein Hausbewohner sich belästigt fühlte
Aha.
Begründung:Man hätte vorher die Genehmigung aller Parteien einholen müssen.
Aber am absurdesten ist doch,das man jetzt,so wie sich das jetzt darstellt eine Nutzungserlaubnis beim Vermieter einholen muss..und der kann das ja verweigern weil er hat ja vorher nicht Gewerblich vermietet,sondern privat.
Könnt ihr hier noch mal nachlesen:
http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article2338172/Urteil-des-BGH-Tagesmuetter-brauchen-Genehmigung.html FSK 6: Es gibt kein richtiges Mädchen
FSK 12: Der Held bekommt das Mädchen
FSK 16: Der Böse bekommt das Mädchen
FSK 18: Alle bekommen das Mädchen
Aha.
Begründung:Man hätte vorher die Genehmigung aller Parteien einholen müssen.
Aber am absurdesten ist doch,das man jetzt,so wie sich das jetzt darstellt eine Nutzungserlaubnis beim Vermieter einholen muss..und der kann das ja verweigern weil er hat ja vorher nicht Gewerblich vermietet,sondern privat.
Könnt ihr hier noch mal nachlesen:
http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article2338172/Urteil-des-BGH-Tagesmuetter-brauchen-Genehmigung.html FSK 6: Es gibt kein richtiges Mädchen
FSK 12: Der Held bekommt das Mädchen
FSK 16: Der Böse bekommt das Mädchen
FSK 18: Alle bekommen das Mädchen
13.07.2012, 17:48
Tja, das ist der Nachteil von Eigentumswohnungen.
Bevor man sich eine solche zulegt, sollte man die Satzung der Hausgemeinschaft genau durchlesen.
Habe sogar ein Bericht gelesen, indem eine Familie aus ihrer Eigentumwohnung ausziehen musste weil die anderen Eigentümer Zahlungsunfähig geworden sind und sie die Zahlungen der anderen nicht übernehmen konnten und wollten.
Im allgemeinen gilt in diesem Fall, lieber alles im Vorfeld abklären.
Bevor man sich eine solche zulegt, sollte man die Satzung der Hausgemeinschaft genau durchlesen.
Habe sogar ein Bericht gelesen, indem eine Familie aus ihrer Eigentumwohnung ausziehen musste weil die anderen Eigentümer Zahlungsunfähig geworden sind und sie die Zahlungen der anderen nicht übernehmen konnten und wollten.
Im allgemeinen gilt in diesem Fall, lieber alles im Vorfeld abklären.
Der Dumme lernt aus seinen Fehler, der schlau aus den Fehlern der anderen!
13.07.2012, 17:48
Ist wohl (leider)rechtens
Wohnraum und Gewerberaum (was ne KITA nun mal ist) sind 2 Paar Schuhe
Früer wust ich nich wie mann Zychater schreibt
un heut binn ich einen

Wohnraum und Gewerberaum (was ne KITA nun mal ist) sind 2 Paar Schuhe
un heut binn ich einen
13.07.2012, 17:51
Zitat von Yetina:
Ist wohl (leider)rechtens
Wohnraum und Gewerberaum (was ne KITA nun mal ist) sind 2 Paar Schuhe
Wohnraum und Gewerberaum (was ne KITA nun mal ist) sind 2 Paar Schuhe
Fragt sich für wie viel Kinder sie die Tagesmutter ist. Finde es eigentlich paradox, schließlich könnte ihr ja auch keiner verbieten 5 eigene Kinder zu haben oder Kinder zu Besuch einzuladen.
Der Dumme lernt aus seinen Fehler, der schlau aus den Fehlern der anderen!
13.07.2012, 17:52
Das heißt jetzt aber auch,das durch das Urteil jeder Vermieter eine gewerbliche Nutzung verweigern kann..also angenommen,man will Tagesmutter werden,darf man die Kids nicht in seiner Wohnung betreuen.Da bin ich ja mal gespannt,wie Ursel das mit mit dem großen Vorhaben..betreung aller unter Dreijährigen.,mit diesem Urteil bewerkstelligen will.
Ich würd mir da als Mutter,die einen Betreuungsplatz sucht,vollkommen veralbert vorkommen. FSK 6: Es gibt kein richtiges Mädchen
FSK 12: Der Held bekommt das Mädchen
FSK 16: Der Böse bekommt das Mädchen
FSK 18: Alle bekommen das Mädchen
Ich würd mir da als Mutter,die einen Betreuungsplatz sucht,vollkommen veralbert vorkommen. FSK 6: Es gibt kein richtiges Mädchen
FSK 12: Der Held bekommt das Mädchen
FSK 16: Der Böse bekommt das Mädchen
FSK 18: Alle bekommen das Mädchen
13.07.2012, 17:53
Natürlich paradox.....keine Frage
Früer wust ich nich wie mann Zychater schreibt
un heut binn ich einen

un heut binn ich einen
13.07.2012, 17:55
Zitat von Daggiputz:
Das heißt jetzt aber auch,das durch das Urteil jeder Vermieter eine gewerbliche Nutzung verweigern kann.
Kannst ja auch nicht in ner ETW als Nutte deine Freier empfangen
un heut binn ich einen
13.07.2012, 17:58
Zitat von Daggiputz:
.Da bin ich ja mal gespannt,wie Ursel das mit mit dem großen Vorhaben..betreung aller unter Dreijährigen.,mit diesem Urteil bewerkstelligen will.
Ursel werden über kurz oder lang die Kids fehlen
Maßnahmen zur Umschulung.....Hartzies als Kindergärtnerinnen......ABER: Wo sind die Kiddies?
un heut binn ich einen
13.07.2012, 17:58
Natürlich..solang du Selbstständig bist und darin auch wohnst..dann wäre jedes Büro,das man zu Hause hat um von zu Hause aus zu arbeiten auch eine gewerbliche Nutzung und könnte somit verboten werden.
FSK 6: Es gibt kein richtiges Mädchen
FSK 12: Der Held bekommt das Mädchen
FSK 16: Der Böse bekommt das Mädchen
FSK 18: Alle bekommen das Mädchen
FSK 12: Der Held bekommt das Mädchen
FSK 16: Der Böse bekommt das Mädchen
FSK 18: Alle bekommen das Mädchen
13.07.2012, 18:00
Das ist aber ein harter vergleich!
Wenn man als Tagesmutter arbeitet sollte man den Vermieter fragen.
Könnte mir aber vorstellen das ein Vermieter (solange die Anzahl der Kinder begrenzt ist) damit nicht so große Probleme hat.
Wenn man als Tagesmutter arbeitet sollte man den Vermieter fragen.
Könnte mir aber vorstellen das ein Vermieter (solange die Anzahl der Kinder begrenzt ist) damit nicht so große Probleme hat.
Der Dumme lernt aus seinen Fehler, der schlau aus den Fehlern der anderen!






