Bislang kaum Interesse an Pflegezeit für Familien

Familienpflegezeit kaum genutzt
Bildquelle: dpa bildfunk
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Es gibt keinen Rechtsanspruch

Die Anfang 2012 eingeführte Pflegezeit für Familien wird bislang kaum genutzt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber hätten das Gesetz in den ersten zwölf Monaten in nicht mehr als 200 Einzelfällen in Anspruch genommen, berichtet die 'Süddeutsche Zeitung' unter Berufung auf eine Statistik des Bundesfamilienministeriums. Ministerin Kristina Schröder (CDU) wollte mit dem Gesetz Menschen die Chance geben, ihren Beruf und die Pflege eines Angehörigen besser miteinander zu vereinbaren.

Beschäftigte können ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, um nahe Angehörige zu pflegen. Um in dieser Zeit finanziell abgesichert zu sein, zahlt der Arbeitgeber ein höheres Gehalt, zum Beispiel 75 Prozent der bisherigen Bezüge. Nach Ende der Pflegezeit müssen die Arbeitnehmer dann so lange zu einem geringeren Gehalt arbeiten, bis der Vorschuss ausgeglichen ist.

Für die Aufstockung bekommen die Unternehmen einen zinslosen Kredit von der staatlichen Förderbank KfW. Nötig ist außerdem eine Ausfallversicherung – um sich gegen das Risiko abzusichern, dass ein Beschäftigter den Vorschuss nicht selbst abarbeiten kann, zum Beispiel, weil er früh stirbt.

Nach Angaben des Ministeriums wurden beim zuständigen Bundesamt erst 135 Anträge für die Familienpflegezeit gestellt. In 46 Fällen seien Darlehen von insgesamt 36.000 Euro pro Monat ausgezahlt worden. Auf diese Form der Auszeit besteht aber kein Rechtsanspruch.

Gesetz für Familienpflegezeit ein Flop

"Die verheerende Quittung für ein Schaufenstergesetz"

Das Bundesfamilienministerium will trotz der geringen Nutzung nichts von einem Flop wissen und warnt davor, das Modell der Familienpflegezeit voreilig abzuschreiben. Es gebe keinerlei Statistik zur bisherigen Nutzung des Angebots, erklärte ein Sprecher. Es lägen lediglich Zahlen über jene Fälle vor, in denen das Bundesfamilienamt in Köln bei der Organisation geholfen habe.

"Das Beispiel der Altersteilzeit, die sehr ähnlich organisiert war und nach zehn Jahren 100.000 Teilnehmer hatte, zeigt: Solche großen gesellschaftlichen Vorhaben brauchen eine Anlaufzeit", sagte er dem Blatt. Er rief Gewerkschaften und Betriebsräte zur Unterstützung auf, "damit aus der Möglichkeit zunehmend die Regel wird“. Das Angebot bedeute eine deutliche Verbesserung gegenüber der früheren Regelung, bei der Arbeitnehmer sich nur bei komplettem Gehaltsverzicht eine Auszeit von bis zu einem halben Jahr nehmen konnten, um nahe Angehörige zu pflegen.

SPD-Fraktionsvize Elke Ferner sprach von einem Flop. Den Verdienstausfall könnten sich nur die wenigsten Angehörigen leisten, sagte sie der 'Saarbrücker Zeitung'. SPD-Vize Manuela Schwesig nannte die Regelung halbherzig und absolut unbrauchbar.

Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte die Regelung. Die Zahlen belegten, dass das Gesetz nicht notwendig sei, sagte ein Sprecher. Arbeitgeber und Arbeitnehmer könnten je nach Einzelfall und Betrieb selbst etwas für Pflegezeiten vereinbaren. So werde es in den allermeisten Unternehmen gehandhabt. "Gesetzliche Regelungen sind im besten Fall überflüssig, im schlechtesten Fall schädlich", hieß es bei der BDA.

Für die stellvertretende DGB-Chefin Ingrid Sehrbrock ist der fehlende Rechtsanspruch das Problem bei der Familienpflegezeit. Dadurch fehlten dem Gesetz die "soziale Prägekraft" und der "soziale Mindeststandard".

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, kritisierte im RBB-Inforadio, Schröders Pflegezeit sei gut gemeint, aber schlecht gemacht. "Sie ist viel zu kompliziert konstruiert." Für die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist der mäßige Anklang bei den Betroffenen "die verheerende Quittung für ein Schaufenstergesetz". Ohne Rechtsanspruch sei die Pflegezeit eine Luftbuchung.

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